Unperson

Unperson ist die Bezeichnung für einen unerwünschten oder für schlecht gehaltenen oder erklärten Menschen. Dies kann sich etwa darauf beziehen, dass die Person von den Medien ignoriert wird.[1] Auch von staatlichen Stellen kann das Ignorieren verordnet werden. So können (nicht nur in Diktaturen[2]) Personen mit Rede- oder Veröffentlichungsverboten belegt werden oder sie werden in öffentlichen Äußerungen nicht mehr genannt oder aus früheren Veröffentlichungen entfernt.[3]

Ähnliche Bedeutung hat „Unperson“ außerdem als Romanbegriff in Neusprech aus 1984 für Personen, an die jegliches Andenken gelöscht wurde. Es wird so getan, als habe der Betreffende nie existiert.

  1. Duden, Die deutsche Rechtschreibung, 22. Auflage 2000, S. 1007.
  2. Siehe Grundrechtsverwirkung, Art. 18 GG.
  3. Brockhaus Enzyklopädie, 19. Aufl. 1994, Bd. 22, S. 658.

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